AGB
Ticketverkauf
Kinderumzug / Kostümvermietung
- Es kann keine Garantie für den Bezug einer bestimmten Tracht oder eines bestimmten Kostüms gegeben werden.
- Die Kinder müssen bei der Anprobe anwesend sein. Es kann nicht stellvertretend ein Kostüm für ein anderes Kind abgegeben werden.
- Beim Verpassen des Termins erlischt die Reservation.
- Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie so rasch wie möglich unter admin.kk@sechselaeuten.ch Bescheid zu geben.
Am Vermietungstag selber bitte telefonisch unter der Nummer: +41 79 513 07 28 - Die Kosten pro Mietobjekt betragen max. CHF 120 (davon sind CHF 30 Depot und CHF 20 Teilnahmekarte). Bitte beachten Sie, dass zur Zeit nur Barzahlung und Twint möglich ist.
- Das Depot CHF 30 kann nur ausbezahlt werden, wenn die Tracht / das Kostüm gemäss Pflegeanleitung gereinigt, vollständig und intakt termingerecht zurückgebracht wird. Ansonsten erlischt der Anspruch auf das hinterlegte Depot.
- Bei Verlust oder starker Beschädigung der Tracht / des Kostüms kann der Ersatz oder die Reparatur zusätzlich zu den Mietkosten in Rechnung gestellt werden.
- Bei einer Gruppe bis zu 4 Kindern ist es uns bis anhin gelungen, Trachten oder Kostüme zu finden, die es den Kindern erlauben, in derselben Gruppe mitzumachen. Dies erfordert jedoch eine hohe Flexibilität betreffend der Tracht-/ Kostümauswahl seitens der Kinder wie auch der Eltern.
- Bei Nichtabhaltung des Kinderumzuges oder Sechseläuten-Umzuges infolge höherer Gewalt keine Rückerstattung der Kostümmiete.